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Komm direkt in einem unserer Jugendtreffs vorbei oder melde dich vorher kurz per Chat oder telefonisch bei jemandem von uns.
Kontakt

Bedrückt dich etwas, hast du Sorgen oder bist du in Not?
Hast du zu Hause, in der Schule, in der Lehre, in der Liebe, mit Freundschaften oder in der Sexualität Probleme und möchtest mit jemandem darüber reden? Wir sind gerne für dich da.

Ohne dein Einverständnis, erfährt niemand von dem Gespräch.
Es bleibt alles unter uns und ist gratis.

Willst du selber etwas nachlesen, dich erkundigen oder an jemand anderes wenden? Hier findest du hilfreiche Tipps dazu.

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Hier kannst du dich direkt mit einer Frage oder mit deinen Sorgen an uns wenden. Vielleicht willst du aber auch einfach mit jemandem schreiben. Wir sind für dich da!

Du kannst mit uns auch per SMS oder Whatsapp Kontakt aufnehmen.

Deine Anfrage:

bleibt vertraulich, das heisst, niemand erfährt davon wenn du es nicht willst

Unsere Beraterischen Weiterbildungen

Wir bilden uns ständig weiter um dich stets gut beraten zu können.
Weiterbildungen haben wir beispielsweise in:

 

Lösungsorientierte Beratung

Systemische Beratung

Kinder- und Jugendberatung

IIFS (Persönlichkeitsanteile)

Traumaberatung

Familien- und Paarberatung


Wir sind gut Vernetzt mit Therapeut*innen und helfen dir auch dort Anschluss zu finden, wenn du dies möchtest.

Was Eltern wissen sollten.....

Die offene Kinder- und Jugendarbeit unterstützt Eltern bei Alltagsfragen und Alltagssorgen bezüglich ihrer Kinder. Sie verfügt über Informationsmaterial, kennt sich in jugendspezifischen Themen aus und ist mit den wichtigsten Fachstellen für Jugendliche und Eltern in der Region und im Kanton vernetzt. Durch Themenabende werden die Ressourcen der Eltern gestärkt und Impulse zu einer verantwortungsbewussten Erziehung gesetzt. Sie fördern den Austausch und die Vernetzung unter den Eltern und den Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit bietet Jugendlichen niederschwellige Beratungsgespräche und Standortbestimmungen zu Themen aus deren Lebensumfeld an.
Mit dem Einverständnis der Jugendlichen werden die Bezugspersonen und das soziale Umfeld in die Beratung mit einbezogen, bzw. an regionale oder kantonale Fachstellen oder Hilfsangebote weitergeleitet (z. B. Sozialdienste, Berner Gesundheit, Contact Thun-Oberland etc.). Die Beratungen sind streng vertraulich und Inhalte werden ohne das Einverständnis der Betroffenen nicht weitergegeben.

Parteilichkeit
Die Beziehungsarbeit bildet die Basis, um die Jugendlichen in ihren Bedürfnissen, Ideen und Anliegen zu begleiten, sie zu fordern und zu fördern.
Die Jugendarbeitenden sind Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche in allen Fragestellungen, die die jungen Menschen beschäftigen. Sie begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenen und bestärken sie, ihre Bedürfnisse und Anliegen wahrzunehmen und nach Möglichkeiten und persönlichen Ressourcen umzusetzen. Sie bietet Jugendlichen ein Lernfeld, in dem sie ihre Rollen als junge Erwachsene ausprobieren können und diese zu reflektieren lernen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ergreift Partei für die Kinder und Jugendliche, vertritt deren Interessen und übernimmt in Konfliktfällen „Anwaltfunktion“. Sie beeinflusst die jugend- und gesellschaftspolitische Diskussion und thematisiert die Lebenslagen junger Menschen.

Schweigepflicht
Die Einrichtungen der Jugendarbeit unterstehen gegenüber den Eltern und Dritten für Informationen, die urteilsfähige Jugendliche betreffen, grundsätzlich der Schweigepflicht. Das ergibt sich aus unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und aus dem Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen.
Der Einbezug der Eltern oder auch der Kinderschutzbehörde (Vormundschaftsbehörde oder Jugendanwaltschaft) ist für die Jugendarbeit dann erlaubt, wenn das Wohl eines Jugendlichen eine Intervention verlangt. Die Jugendarbeit ist aber darauf bedacht, dass eine Weitergabe der Informationen im Einverständnis mit den betroffenen Jugendlichen erfolgt. Die betroffenen Jugendlichen sind über eingeleitete Schritte zu informieren („Alles was Recht ist“).

Praktikantinnen und Praktikanten, Zivildienstleistende und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen ebenfalls der Schweigepflicht bezüglich aller Informationen, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit bei der offenen Kinder- und Jugendarbeit Saanenland-Obersimmental erfahren. Diese Schweigepflicht besteht auch gegenüber Behörden. Ausnahmen im Interesse der Jugendlichen dürfen nur in Absprache mit den Betroffenen und mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit Saanenland-Obersimmental getroffen werden.